SO FUNKTIONIERT DAS BEWERTUNGSVERFAHREN FÜR ÖGD-ANWENDUNGEN

transparent - unbürokratisch - digital

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PHASE 1: VORBEWERTUNG

Im Rahmen der Vorbewertung beantworten Sie als Anbieter:in Basisfragen zu Ihrem Tool. Das sind z.B. fachliche Angaben zu Funktionen und Einsatzgebieten des Tools sowie Mehrwert und Nutzen für den ÖGD. Die technischen Angaben beziehen sich z.B. auf die Bereiche Datenschutz, IT-Sicherheit, Interoperabilität und Skalierbarkeit. In einem ersten Schritt sichtet das PDT Ihre Selbstauskunft hinsichtlich Vollständigkeit und Plausibilität.

Unter „Einreichen“ finden Sie das Formular zur digitalen Übermittlung der nötigen Informationen. Die „Checkliste: Vorbewertung“ aus dem Download-Bereich dient Ihnen als Übersicht und muss nicht eingereicht werden. Auch die Unterlagen gemäß der Checklisten weiterer Bewertungsphasen brauchen Sie in Phase 1 noch nicht einzureichen.

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PHASE 2: PRÄSENTATION

In Phase 2 stellen Sie den Beiräten Ihr Tool vor und präsentieren im Idealfall eine Klick-Dummy-Version in einer Testumgebung. Für jeden Beirat (fachlich/technisch) stehen Ihnen jeweils 20 Minuten zur Präsentation zur Verfügung, gefolgt von 20 Minuten Fragerunde mit den Beiratsmitgliedern. Sie haben hier die Gelegenheit, auf die Bewertungskriterien einzugehen und offene Fragen direkt zu klären.

Beachten Sie gerne auch das „Informationsblatt: Präsentation“ als Download.

Auf Basis der Präsentation und ggf. der Testumgebungsanalyse schätzen die Beiräte ein, ob Ihr Tool eine angemessene Reife und Güte zur Pilotierung besitzt und treffen eine Entscheidung über ein Weiterkommen. Das PDT informiert Sie anschließend über die Entscheidung und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Nach erfolgreichem Abschluss der Phase 2 müssen Sie alle in den Checklisten der Bewertungsdimensionen geforderten Unterlagen zusammenstellen und im Verlauf der Pilotierungsphase einreichen. Unsere Checklisten finden Sie im Download-Bereich zu Phase 4.

Zusammensetzung und Aufgabe der Beiräte

Der Fachliche Beirat setzt sich unter anderem aus Vertreter:innen der Gesundheitsämter,  Landesministerien und Institutionen des Gesundheitswesens zusammen.

Dem Technischen Beirat gehören Expert:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen an. Das können zum Beispiel Digitalisierungsbeauftragte der Gesundheitsämter, IT-Expert:innen aus Gremien oder von regionalen Hersteller:innenverbänden sein. 

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PHASE 3: PILOTIERUNG

Für die Pilotierung muss das Tool in zwei Gesundheitsämtern für mindestens je einen Monat eingesetzt werden. Bei Bedarf kann das PDT bei der Suche nach geeigneten Gesundheitsämtern unterstützen. Die Koordination der Pilotierung übernehmen Sie als Anbieter:innen. (Ist das Tool bereits pilotiert oder in Gesundheitsämtern im Einsatz, nutzen Sie gerne den Short Track.)

Sind zwei Gesundheitsämter gefunden, erhalten Sie vom PDT einen Link zu einer Befragung, den Sie an Ihre Pilotierungsämter weiterleiten. Das Ausfüllen der Pilotierungsumfrage dauert ca. 12 Minuten. Sind die Pilotierungsberichte beider Gesundheitsämter eingegangen, sichtet das PDT diese und stellt sie den Beiräten für die Bewertung zur Verfügung.

Sofern nicht bereits geschehen, müssen Sie als Anbieter:in nun alle weiteren Unterlagen für Phase 4 einreichen.

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PHASE 4: ENTSCHEIDUNG

In Phase 4 geben die Beiräte eine Empfehlung an die Bewertungskommission ab. Ihre Entscheidung treffen Sie auf Grundlage aller im Bewertungsverfahren eingereichten Unterlagen und der Pilotierungsberichte.

Die Bewertungsdimensionen mit den dazugehörigen Kategorien umfassen u.a.:

Fachliche Dimension

Mehrwert

Innovation

Usability

KI (fachl.)

Referenzen

Technische Dimension

Funktionalität

Interoperabilität

Infrastruktur

KI (techn.)

Wartbarkeit

Datenschutz

IT-Sicherheit

Fachliche Dimension

Die fachliche Dimension des Bewertungsverfahrens umfasst die Anwendbarkeit und den Nutzen eines digitalen Tools für die Gesundheitsämter bzw. für den ÖGD. Um alle Kriterien möglichst gut berücksichtigen zu können, achtet das PDT auf eine breit gefächerte und ausgewogene Besetzung des Fachlichen Beirats.

Die ausführlichen Bewertungskriterien zu den Kategorien der fachlichen Dimension finden Sie in der Checkliste: Fachlicher Beirat“.

Technische Dimension

Die technische Bewertung umfasst z.B. Interoperabilität, Skalierbarkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit. Um alle Kriterien möglichst gut berücksichtigen zu können, achtet das PDT auf eine breit gefächerte und ausgewogene Besetzung des Technischen Beirats. Die ausführlichen Bewertungskriterien zu den jeweiligen Kategorien der technischen Dimension finden Sie in der „Checkliste: Technischer Beirat“.

Beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Unterlagen bitte auch die verlinkten Informationsblätter zu Datenschutz & IT-Sicherheit, Datenflussdiagramm & Architekturskizze sowie Künstliche Intelligenz.

Die abschließende Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss der Phase 4 trifft die Bewertungskommission. Sie besteht aus wechselnden Mitgliedern des Fachlichen und Technischen Beirates.

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PHASE 5: VERÖFFENTLICHUNG

Tools, die das Bewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden in das Verzeichnis „Empfehlungen“ des PDT aufgenommen, auf der Projektwebsite vorgestellt und über diverse weitere Kommunikationskanäle veröffentlicht. Diese umfassen beispielsweise die Fachforen der AÖGW, Social-Media-Kanäle, Podcasts, die Zeitschrift „Blickpunkt Öffentliche Gesundheit“ und die ÖGD-NEWS-App. Hierfür liefern Sie als Anbieter:in eine kurze Zusammenfassung der Leistungen Ihres Tools für die Erstellung der Pressemitteilung (Siehe „Informationsblatt: Redaktion“).

Vertreter:innen von Gesundheitsämtern, die an einem im PDT-Empfehlungsverzeichnis gelisteten Tool interessiert sind, treten bei Bedarf selbstständig mit den jeweiligen Anbieter:innen in Kontakt.

Die Entscheidung über den Einsatz eines digitalen Tools trifft jedes Gesundheitsamt selbst in Abstimmung mit weiteren Beteiligten wie z.B. dem/der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und anderen Akteur:innen.

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SHORT TRACK

für bereits pilotierte digitale Tools

Ist das Tool bereits in Gesundheitsämtern im Einsatz, müssen keine weiteren Gesundheitsämter für eine Pilotierung gefunden werden, sondern die vorhandenen können als Pilotierungsämter genutzt werden. Dadurch kann Phase 3 auf das Ausfüllen der Pilotierungsumfrage durch zwei Gesundheitsämter verkürzt werden. Alle anderen Phasen bleiben wie oben beschrieben.