SO FUNKTIONIERT DAS BEWERTUNGSVERFAHREN FÜR ÖGD-ANWENDUNGEN

transparent - unbürokratisch - digital

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PHASE 1: VORBEWERTUNG

Im Rahmen der Vorbewertung beantworten Sie als Anbieter:in digitaler Tools Basisfragen zu Ihrer Anwendung. Hier benötigen wir Angaben beispielsweise zum Entwicklungsstand der Software, zur Customer Journey, zu Use-Cases, zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit sowie zu Interoperabilität und Skalierbarkeit. Und natürlich zum Nutzen für den ÖGD.

In einem ersten Schritt prüft das PDT Ihre Selbstauskunft auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Auf der Unterseite „Einreichen“ finden Sie das Formular zur digitalen Übermittlung der nötigen Informationen. Die Checkliste „Vorbewertung“ aus dem Download-Bereich dient Ihnen dabei als Übersicht und muss nicht eingereicht werden. Auch die Checklisten und Inhalte weiterer Bewertungsphasen müssen Sie bei der Antragstellung (Phase 1) nicht mit einreichen.

 

Fachliche Dimension

Usability

Mehrwert

Barrierefreiheit

Rechtliche & Normative Dimension

Datenschutz

IT-Sicherheit

Technische & Semantische Dimension

Interoperabilität

Skalierbarkeit

ISO-Qualitätsstandards

Öffnen für weitergehende Informationen:

Fachliche Dimension

Die fachliche Dimension des Bewertungsverfahrens umfasst die Anwendbarkeit und den Nutzen eines digitalen Tools für die Gesundheitsämter und Landesministerien bzw. für den ÖGD. Mehrwert und Usability sind in diesem Zusammenhang die entscheidenden Kriterien.

Mehrwert und Usability


Einen Mehrwert bietet ein Produkt dann, wenn es innovativ ist und hilft, Abläufe oder bestehende Softwarelösungen, die im ÖGD eingesetzt werden, zu verbessern. Ein solches Tool könnte beispielsweise dazu beitragen, Doppeldokumentationen zu vermeiden oder erfasste Daten aus dem Bereich der Trinkwasserkontrolle effektiver zu verwalten.

Die Betrachtung des Mehrwertes in der Praxis erfolgt anschließend in der Pilotierung (Phase 3).

Bei der Bewertung der Usability stehen die Nutzer:innen im Mittelpunkt. Die Software sollte anwenderfreundlich, selbsterklärend und intuitiv bedienbar sein sowie ein ansprechendes Design haben, um die Akzeptanz der Anwender:innen zu erhöhen (siehe Checkliste „Fachlicher Beirat“).

Um all diese Kriterien bei der fachlichen Bewertung möglichst gut berücksichtigen zu können, achtet das PDT auf eine breite und ausgewogene Besetzung des Fachlichen Beirats. 

Rechtliche und normative Dimension

Die Bewertung im Rahmen der rechtlichen und normativen Dimension berücksichtigt folgende Aspekte:

  • Datenschutz: zum Beispiel Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit u.v.m.
  • IT-Sicherheit: IT-Sicherheitskonzept, BSI-IT-Grundschutz-Kompendium oder bisher durchgeführte PEN-Tests u.v.m.
  • Gewährleistung der Barrierefreiheit: ist bspw. berücksichtigt, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Software bedienen können, z. B. mithilfe des BITV 2.02-Verfahrens bitvtest.de

Ausführliche Informationen zu den rechtlichen und normativen Kriterien finden Sie in der Checkliste „Technischer Beirat“.

Technische und semantische Dimension

Bei der technischen und semantischen Bewertung sind die Aspekte Interoperabilität und Skalierbarkeit zentral:

  • Semantische, syntaktische, strukturelle und organisatorische Interoperabilität: Wie arbeitet die Software mit anderen digitalen Anwendungen auf den verschiedenen Interoperabilitätsebenen zusammen?
  • Skalierbarkeit: Wie verhält sich die Anwendung in einer neu skalierten Situation? Ist die Funktionalität in allen Bereichen weiterhin gegeben?

Die Detailtiefe der Bewertung ist abhängig von der jeweiligen Phase des Prozesses.

Ausführliche Informationen zu technischen und semantischen Kriterien finden Sie in der Checkliste „Technischer Beirat“.

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PHASE 2: PRÄSENTATION

In Phase 2 stellen Sie Ihr Tool den Beiräten vor und präsentieren im Idealfall eine Klick-Dummy-Version in einer Testumgebung. Für jeden Beirat (fachlich/technisch) stehen Ihnen jeweils 30 Minuten zur Präsentation zur Verfügung. Sie haben außerdem Gelegenheit, auf die Bewertungskriterien einzugehen und offene Fragen direkt mit den Beiräten zu klären.

Beachten Sie gerne auch das Informationsmaterial zur Präsentation als Download.

Auf Basis der Präsentation, der Präsentationsanalyse und ggf. der Testumgebungsanalyse schätzen die Beiräte ein, ob Ihr Tool eine angemessene Reife und Güte zur Pilotierung besitzt.

Das PDT informiert Sie anschließend über die Entscheidung der Beiträte und stimmt das weitere Vorgehen ab. Die Entscheidung über ein Weiterkommen treffen die Mitglieder der Beiräte.

Nach erfolgreichem Abschluss der Phase 2 müssen Sie alle in den Checklisten der Bewertungsdimensionen geforderten Unterlagen zusammenstellen und im Verlauf der Pilotierungsphase einreichen. Unsere Checklisten finden Sie weiter unten im „Download-Bereich“ zu Phase 4 – diese sind in Phase 2 noch nicht vollständig vorzulegen.

Zusammensetzung und Aufgabe der Beiräte

Der Fachliche Beirat setzt sich unter anderem aus Vertreter:innen der Gesundheitsämter oder Landesministerien zusammen. Er beurteilt, ob eine Pilotierung aus fachlicher Perspektive sinnvoll ist, schätzt die Akzeptanz des eingereichten Tools ein und bewertet den Nutzen und die Bedienbarkeit. 

Dem Technischen Beirat gehören Expert:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen an. Das können zum Beispiel Mitarbeitende aus Selbsthilfegruppen oder regionalen Herstellerverbänden, Datenschutzbeauftragte oder Verwaltungsmitarbeitende sein. 

Dieses Gremium bewertet Kriterien wie z. B. Interoperabilität, Ressourcen-Nutzen-Verhältnis, Wirtschaftlichkeit vs. Umsetzungsaufwand sowie Datenschutz und Barrierearmut. 

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PHASE 3: PILOTIERUNG

Ihre Software-Lösung ist bereits pilotiert oder in Gesundheitsämtern im Einsatz? Dann nutzen Sie den Short Track.

Die Durchführung der Pilotierung übernehmen die Anbieter:innen. Sie informieren das PDT über den Verlauf und reichen einen Ergebnisbericht inkl. Bewertungsfeedback zur Pilotierung ein (siehe Checkliste „Vorbewertung“).

Die Dauer der Pilotierung richtet sich nach der Komplexität der Software und wird in Absprache mit dem PDT vereinbart. Bei der Suche nach geeigneten Gesundheitsämtern kann das PDT Sie unterstützen.

Mit Abschluss der Pilotierung reichen Sie sämtliche Unterlagen ein. Das Projektbüro prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität und leitet anschließend alle Unterlagen an die Beiräte weiter.

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PHASE 4: ENTSCHEIDUNG

Auf Grundlage des Pilotierungsberichts und der eingereichten Unterlagen (einschließlich vollständig ausgefüllter Checklisten) geben die Beiräte eine konsolidierte Empfehlung an die Bewertungskommission ab.

Für die Beiräte ist jeweils eine fachliche sowie eine technische Checkliste auszufüllen. Sie finden diese im Download-Bereich oder können sie direkt hier herunterladen: fachliche Checkliste / technische Checkliste. Beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Unterlagen bitte unsere Informationsblätter zu Datenschutz & IT-Sicherheit sowie Datenfluss & Architektur.

Die abschließende Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss der Phase 4 trifft die Bewertungskommission. Sie besteht aus wechselnden Mitgliedern des Fachlichen und Technischen Beirates.

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PHASE 5: VERÖFFENTLICHUNG

Anwendungen und unterstützende Technologien (RPA), die das Bewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden in das Verzeichnis „Digitale Tools für den ÖGD“ des PDT aufgenommen, auf der Projektwebsite vorgestellt und über diverse weitere Kommunikationskanäle den Gesundheitsämtern präsentiert. Diese sind beispielsweise Webseminare, Podcasts, die Zeitschrift „Blickpunkt Öffentliche Gesundheit“ oder die App ÖGD NEWS. 

An einer im PDT-Verzeichnis gelisteten Lösung interessierte Gesundheitsämter treten bei Bedarf selbstständig mit den jeweiligen Anbieter:innen in Kontakt. Die Entscheidung über den Einsatz in einem Gesundheitsamt trifft dieses selbst in Abstimmung mit weiteren Beteiligten wie z.B. dem/der zuständigen Landesdatenschutzbeautragten und anderen Akteur:innen.

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SHORT TRACK

für bereits pilotierte digitale Tools

Eine bereits erfolgreich pilotierte Software kann die Phase 3 (Pilotierung) überspringen.

In diesem Fall wird die Bewertungskommission im Rahmen einer Einzelfallentscheidung festlegen, ob weitere Pilotierungen Ihrer Anwendung nötig sind oder ein direkter Übergang in Phase 4 (Entscheidung) möglich ist.

In jedem Fall müssen Sie die vollständigen Unterlagen inklusive eines Pilotierungsberichts einreichen.